vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 191 AußStrG (Bittner/Gruber)

Bittner/Gruber3. AuflOktober 2020

Einwände gegen die Authentizität einer öffentlichen Urkunde in Verlassenschaftssachen

 

Über Einwände gegen die Authentizität einer öffentlichen Urkunde nach Art 59 Abs 2 EuErbVO ist nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zu entscheiden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte