Gitschthaler2. AuflSeptember 2021
Schuldausspruch bei Auflösung wegen Willensmängeln oder Zerrüttung
(1) Wird die eingetragene Partnerschaft nach § 15 Abs. 2 oder 3 auf Klage und Widerklage aufgelöst und trifft nur einen Teil ein Verschulden, so ist dies im Urteil auszusprechen.