(1) Sektorentätigkeiten im Bereich Wasser sind:
1. die Bereitstellung und das Betreiben fester Netze zur Versorgung der Allgemeinheit im Zusammenhang mit der Gewinnung, der Fortleitung und der Abgabe von Trinkwasser;
2. die Einspeisung von Trinkwasser in diese Netze.