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zu § 14 StPO (Birklbauer)

Birklbauer1. AuflNovember 2020

Freie Beweiswürdigung

 

Ob Tatsachen als erwiesen festzustellen sind, hat das Gericht auf Grund der Beweise nach freier Überzeugung zu entscheiden; im

Seite 141

Zweifel stets zu Gunsten des Angeklagten oder sonst in seinen Rechten Betroffenen.

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