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zu § 1420 ABGB (Beclin)

Beclin3. AuflOktober 2019

Wenn der Ort und die Art der Leistung nicht bestimmt sind, so müssen die oben (§ 905 Abs. 1 und 2, § 906, § 907a Abs. 1, § 907b) aufgestellten Vorschriften angewendet werden.

IdF BGBl I 2014/33 (VRUG). Mat: NR RV 89 BlgNR 25. GP , JAB 92 BlgNR 25. GP ; BR 9169 AB BlgBR.

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