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zu § 136d GewO - Kommentierung

26. LfgApril 2018

Inhaltsübersicht

1. Einschränkung der Vertretungsbefugnis

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Wertpapiervermittler dürfen für nicht mehr als drei Unternehmen die in § 1 Z 45 WAG11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 ‒ WAG 2018, BGBl I 107/2017., 22 Siehe die Definition des Wertpapiervermittlers, § 136b FN 2. genannten Tätigkeiten erbringen (§ 136d erster Satz).

Wertpapiervermittler dürfen ihre Dienstleistung höchstens für drei Unternehmen, die von der FMA als Wertpapierfirma oder Wertpapierdienstleistungsunternehmen konzessioniert sind, erbringen. Der Gesetzgeber meint, diese Beschränkung sei nötig, damit die Produktpalette überschaubar bleibe und auch die Beratungsqualität gewährleistet sei. Der Adressat einer möglichen Haftung33 Zur Haftung siehe § 136b FN 2. sei so klarer bestimmbar44 So bereits RV z BG, mit dem das WAG 2007 und die GewO 1994 geändert werden, BGBl I 99/2011, 1385 BlgNR 24. GP ..

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