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zu § 1343 ABGB (Huemer)

Huemer3. AuflNovember 2020

Arten der Befestigung eines Rechtes:

 

Die rechtlichen Arten der Sicherstellung einer Verbindlichkeit und der Befestigung eines Rechtes, durch welche dem Berechtigten ein neues Recht eingeräumt wird, sind: die Verpflichtung eines Dritten für den Schuldner und die Verpfändung.

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