Csoklich2. AuflOktober 2022
Wirkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Absonderungs- und Aussonderungsrechte
(1) Absonderungsrechte sowie Rechte auf Aussonderung nicht zur Insolvenzmasse gehöriger Sachen werden durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht berührt.