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zu § 10 EIRAG (Prunbauer-Glaser)

Prunbauer-Glaser1. AuflOktober 2022

Antrag

 

(1) Der Antrag auf Eintragung in die Liste der niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte ist unter Angabe des Kanzleisitzes im Inland an den Ausschuss der danach zuständigen österreichischen Rechtsanwaltskammer zu richten.

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