Bereits kurz nach Erscheinen des Bandes II liegt nunmehr ein weiterer Band vor. Damit schreitet die Neuauflage plangemäß zügig voran. Der vorliegende Band enthält das Sachenrecht. Dass es sich dabei – abweichend von den Vorauflagen – um den dritten Band handelt, ist dem stark gestiegenen Umfang der Kommentierung des Familienrechts geschuldet, der eine Teilung in zwei Bände erforderte. Band IV ist ja bereits vor mehr als einem Jahr erschienen. Die Arbeit am nächsten Band (V) ist bereits weit fortgeschritten und wird jedenfalls noch heuer folgen.