3. Abschnitt
Beschlüsse
Vor § 36
Allgemeines. Obwohl im Abschnitt über die Beschlüsse nur in § 41 auf die ZPO verwiesen wird, findet sich hier keine umfassende Regelung des Entscheidungssystems des Außerstreitverfahrens. Stillschweigend vorausgesetzt werden vielmehr die Grundbegriffe der Zivilprozessordnung, die nur durch Besonderheiten ergänzt werden (idS Deixler-Hübner in Gitschthaler/Höllwerth I2 § 36 Rz 1).