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Vor § 137 ABGB (Weitzenböck)

Weitzenböck6. AuflAugust 2023

Drittes Hauptstück
Rechte zwischen Eltern und Kindern

Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

1
Mit dem der Kundmachung des 2. ErwSchG (am 25. 4. 2017 zu BGBl I 2017/59) folgenden Tag wurde der Begriff des „Jugendwohlfahrtsträgers“ – in Angleichung an das B-KJHG 2013 – durch den des „Kinder- und Jugendhilfeträgers“ (KJHT) ersetzt (s § 1503 Abs 9 Z 2).

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