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Verordnungen zu § 124b EStG

Steuerrechtsredaktion LN84. LfgFebruar 2021

VERORDNUNG DES BUNDESMINISTERS FUR FINANZEN ÜBER DIE VERSCHIEBUNG DES INKRAFTTRETENS DER SPEKULATIONSERTRAGSTEUER, ÜBER DAS AUSSERKRAFTTRETEN DER BÖRSENUMSATZSTEUER UND ÜBER DAS INVESTMENTFONDSGESETZ

(BGBl II 79/2000)

Zu § 124b Z 37 des Einkommensteuergesetzes 1988, zu § 38 Abs. 3a des Kapitalverkehrsteuergesetzes und zu § 49 Abs. 9 des Investmentfondsgesetzes 1993 wird verordnet:

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