I. Einleitung
Maßgebliche Grundlage für die Regulierung des Marktes für Finanzinstrumente und die mitgliedstaatliche Wertpapieraufsicht bildet die im Jahre 2004 vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedete und - nach Fristverlängerung - im Jahre 2007 in Kraft getretene Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Directive - MiFID)1. Das Kapitalmarktrecht ist damit zu einem jener Rechtsgebiete avanciert, in denen die unionsweite Harmonisierung der Rechtsvorschriften am weitesten gediehen ist.2