vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kommentierung zu § 124 FinStrG

Fellner17. LfgJänner 2014

1
§ 124 Abs 1 FinStrG behandelt die Einstellung des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens im Stadium des Untersuchungsverfahrens.

Die Erlassung eines Einstellungsbescheides iSd § 124 Abs 1 FinStrG obliegt nicht dem Spruchsenat, wie sich aus Abs 2 eindeutig ergibt (VwGH vom 14. April 1993, 89/13/0134).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!