vorheriges Dokument
nächstes Dokument

III. Geltendmachung

Rüffler/Koppensteiner3. AuflJuli 2007

26
1. Aktiv legitimiert bei der prozessualen Durchsetzung des Anspruchs ist nur die Gesellschaft, im Konkurs der Masseverwalter (zur Aktivlegitimation des Masseverwalters etwa OGH ecolex 1998, 772, wbl 1991, 208, wbl 1990, 348, ecolex 1990, 419, SZ 45/46 ua). Zur Klagebefugnis einer Minderheit, eventuell einzelner Gesellschafter vgl § 48 Rn 9, § 61 Rn 26. Gesellschafter und Gläubiger können jedenfalls keine eigenen Ansprüche gemäß § 25 geltend machen (Rn 5).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!