I. Erfordernisse des elektronischen Grundbuchsgesuchs
Rechtsanwälte und Notare sind seit 1. 11. 2009 verpflichtet, Grundbuchseingaben und Beilagen elektronisch im ERV einzubringen.
Rechtsanwälte und Notare sind seit 1. 11. 2009 verpflichtet, Grundbuchseingaben und Beilagen elektronisch im ERV einzubringen.