Paragrafenangaben ohne Kennzeichnung beziehen sich auf das ABGB in der durch das ErbRÄG geschaffenen Fassung. Die bisherigen Paragrafen des ABGB werden mit dem Hinweis „aF“ gekennzeichnet.
Paragrafenangaben ohne Kennzeichnung beziehen sich auf das ABGB in der durch das ErbRÄG geschaffenen Fassung. Die bisherigen Paragrafen des ABGB werden mit dem Hinweis „aF“ gekennzeichnet.