Anhang 6
VERORDNUNG (EU) Nr 330/2010 DER KOMMISSION vom 20. April 2010 über die Anwendung von Art 101 Abs 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen
(Text von Bedeutung für den EWR)