1. Die Verschmelzungsrichtlinie und deren Umsetzung
2005 wurde vom Europäischen Parlament und vom Rat die RL betreffend die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften (RL 2005/56/EG – Verschmelzungs-RL) verabschiedet. Sie enthält auch Regelungen zur AN-Beteiligung in der aus einer grenzüberschreitenden Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaft, und war von den Mitgliedstaaten bis 26. 10. 2007 umzusetzen.
