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Einleitung (Gagawczuk)

Gagawczuk7. AuflJänner 2026

Mit den Argumenten, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Genossenschaften in der europäischen Gemeinschaft auf rechtliche und administrative Schwierigkeiten stößt und die SE-VO kein Instrument ist, das den Besonderheiten der Genossenschaften gerecht wird, wurden 2003 auf europäischer Ebene die Rechtsgrundlagen für eine Europäische Genossenschaft geschaffen. Es handelt sich dabei um die VO (EG) 1435/2003 vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft und in Ergänzung dazu die RL 2003/72/EG vom 22. Juli 2003 hinsichtlich der Beteiligung der AN. Der Zweck der Europäischen Genossenschaft besteht hauptsächlich in der Förderung der Tätigkeit der Mitglieder und in der Befriedigung von Mitgliederbedürfnissen. Sie bildet somit das europäische Gegenstück zu den nationalstaatlichen Genossenschaften. Die lateinische Bezeichnung ist „Societas Cooperativa Europaea“ und die daraus abgeleitete Abkürzung ist „SCE“.

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