Die in der im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) abrufbare konsolidierte Fassung des Textes des Anhang 1 des UVP-G 2000 enthaltenen redaktionellen Mängel wie sinnstörende Leerzeichen oder unbedingte Trennstriche wurden für diese Ausgabe stillschweigend behoben.
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