Der vorliegende Kommentar will als Praxiskommentar nicht alle akademisch relevanten GmbH-rechtlichen Themen aufarbeiten. Kriterium für Themenwahl und Themenschwerpunkte der jeweiligen Kommentierung ist in erster Linie die Praxisrelevanz. Die Kommentierung richtet sich somit an Praktiker und soll rasch einen Überblick über die geltende Rechtslage geben.