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AUSLANDSZULAGENGESETZ (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion LN1. LfgMärz 2012

(BGBl I 66/1999 idF BGBl I 140/2011)

§ 23 …

§ 23 (1) Die auf Grund des 2. Teiles dieses Bundesgesetzes erbrachte Geldleistung unterliegt nicht der Einkommensteuer.

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