Ab dem in Artikel 29 genannten Datum wird die Richtlinie 89/298/EWG aufgehoben. Verweisungen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweisungen auf die vorliegende Richtlinie.
Ab dem in Artikel 29 genannten Datum wird die Richtlinie 89/298/EWG aufgehoben. Verweisungen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweisungen auf die vorliegende Richtlinie.