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Anhang 4

Grundtner31. LfgJuni 2014

1. Das Unterscheidungszeichen muß sich aus einem bis drei lateinischen großen Buchstaben zusammensetzen. Die Buchstaben müssen mindestens 80 mm (3,1 Zoll) hoch sein und eine Strichstärke von mindestens 10 mm (0,4 Zoll) haben. Die Buchstaben müssen schwarz auf einer weißen elliptischen Fläche aufgemalt sein, deren Hauptachse waagrecht liegt.

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