Präambel
Inhaltsübersicht
Dem Versicherungsnehmer sind mit Ausnahme der Pflicht zur Zahlung der Prämie in diesen Bedingungen gleichgestellt: Der Versicherte, der Anspruchsberechtigte sowie die Personen, für deren Handlungen der Versicherungsnehmer, der Versicherte oder der Anspruchsberechtigte einzustehen hat.