vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 9 ABGB (Posch)

Posch5. AuflJuli 2018

§ 9. Gesetze behalten so lange ihre Kraft, bis sie von dem Gesetzgeber abgeändert oder ausdrücklich aufgehoben werden.

Literatur

Hans Schima, Der Derogationsbegriff und seine Bedeutung für die verfassungsgerichtliche Normenkontrolle, ÖJZ 1961, 533, 561; Thienel, Der zeitliche Geltungsbereich von Normen im Lichte der Legistik, in FS Walter (1991) 709; Vonkilch, Das Intertemporale Privatrecht (1999); Vonkilch, Verbindlichkeitszeitraum versus zeitlicher Anwendungsbereich von Gesetzen, Zak 2013/718, 394; Kerschner/Kehrer in Fenyves/Kerschner/Vonkilch, ABGB3 (2014); Kodek in Rummel/Lukas, ABGB4 (2015).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte