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§ 97 EStG (Büsser)

Büsser67. LfgApril 2024

1. VfGH 7. 3. 2002, G 278/01

Der Satzteil Z 1 bis 4 im ersten Satz des § 97 Abs 1 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl 400, idF des Art I Z 51a des Steuerreformgesetzes 1993, BGBl 818, wird als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. März 2003 in Kraft. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

(Anmerkung: Die Aufhebung wurde im BGBl I 78/2002 kundgemacht)

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