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§ 976 ABGB (Parapatits)

Parapatits5. AuflMai 2021

§ 976. Wenngleich die verlehnte Sache vor Verlauf der Zeit und vor geendigtem Gebrauche dem Verleiher selbst unentbehrlich wird; so hat er ohne ausdrückliche Verabredung doch kein Recht, die Sache früher zurückzunehmen.

A. Kündigung aus wichtigem Grund/Eigenbedarf

Leihvertrag

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