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§ 971 ABGB (Pletzer)

Pletzer6. AuflAugust 2023

Zwanzigstes Hauptstück
Von dem Leihvertrage

 

§ 971 Wenn jemandem eine unverbrauchbare Sache bloß zum unentgeltlichen Gebrauche auf eine bestimmte Zeit übergeben wird; so entsteht ein Leihvertrag. Der Vertrag, wodurch man jemandem eine Sache zu leihen verspricht, ohne sie zu übergeben, ist zwar verbindlich, aber noch kein Leihvertrag.

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