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§§ 95–100 VBG

Ziehensack36. LfgSeptember 2024

ABSCHNITT IX
Schlussbestimmungen

 

§ 95 (1) Das monatliche Sonderentgelt jener Vertragsbediensteten, mit denen vor dem 1. Jänner 2024 gemäß § 36 ein Sondervertrag abgeschlossen worden ist, wird ab 1. Jänner 2024 um 9,15%, mindestens jedoch um 192,0 € erhöht, sofern

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