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§ 8 PatVG (Bernat)

Bernat5. AuflApril 2019

3. Abschnitt
Bedeutung anderer Patientenverfügungen

 

§ 8. Eine Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen der §§ 4 bis 7 erfüllt, ist dennoch der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen.

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