vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§§ 7c, 7d KSchG

5. AuflOktober 2021

§ 7c. (1) Hat der Unternehmer seine Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht, so kann ihn der Verbraucher zur Leistung innerhalb einer den Umständen angemessenen Nachfrist auffordern. Erbringt der Unternehmer seine Leistung nicht innerhalb dieser Nachfrist, so kann der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!