vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 76 ASVG (Brandstetter)

Brandstetter77. LfgJänner 2024

3. UNTERABSCHNITT
Beiträge zur freiwilligen Versicherung

 

§ 76 (1) Die Beitragsgrundlage für den Kalendertag beläuft sich

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte