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§ 6 BWG – Gesetzestext

Dellinger12. LfgFebruar 2024

§ 6 (1) Die FMA kann die Konzession zurücknehmen, wenn

der Geschäftsbetrieb, auf den sie sich bezieht, nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Konzessionserteilung aufgenommen wurde oderder Geschäftsbetrieb, auf den sie sich bezieht, mehr als sechs Monate lang nicht ausgeübt worden ist.

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