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§ 59a JN (Mayr/Lutschounig)

Mayr/Lutschounig6. AuflNovember 2025

Bei Klagen auf Unterlassung nach § 549 ZPO gilt der Betrag von 5 000 Euro als Streitwert.

[Eingefügt durch HiNBG BGBl I 2020/148]

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