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§ 55. - Beschränkbarkeit der Handlungsvollmacht

Eschig/Pircher-Eschig1. AuflJänner 2020

Beschränkbarkeit der Handlungsvollmacht

 

Sonstige Beschränkungen der Handlungsvollmacht braucht ein Dritter nur dann gegen sich gelten zu lassen, wenn er sie kannte oder kennen musste.

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