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§ 53 UrhG (Ciresa)

Ciresa21. LfgNovember 2019

§ 53 (1)  Zulässig ist die öffentliche Aufführung eines erschienenen Werkes der Tonkunst:

wenn die Aufführung mit Drehorgeln, Spieldosen oder anderen Schallträgern der im § 15 Abs 3 bezeichneten Art vorgenommen wird, die nicht auf eine Weise beeinflußt werden können, daß das Werk damit nach Art einer persönlichen Aufführung wiedergegeben werden kann;

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