§ 52.**Die Bestimmung wurde in der 1. Auflage von Martin Köhler verfasst und für die 2. Auflage überarbeitet. Für die Aktualisierungen und Adaptierungen im Rahmen der 3. Auflage zeichnet Wolfgang Wessely verantwortlich. (Wessely)
Wessely3. AuflApril 2023
5. Abschnitt
Sonstige Abänderung von Bescheiden
Wiederaufnahme des Verfahrens zum Nachteil des Beschuldigten