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§ 4 USchG (Neumayr)

Neumayr5. AuflApril 2019

§ 4. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut.

1
S § 1 Rz 2. Mit der Bundesministeriengesetz-Nov 2017, BGBl I 2017/164, wurde die Bezeichnung geändert in „Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz“.

Seite 625

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