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§ 49b SPG (Höflechner)

Höflechner3. AuflJänner 2024

Gefährderansprache 1)

 

Menschen, die Verwaltungsübertretungen2) nach §§ 813) oder 824), nach dem Pyrotechnikgesetz 2010 (PyroTG 2010), BGBl. I Nr. 131/2009,5) nach Art. III

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