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§ 47 EStG (Büsser)

Büsser67. LfgApril 2024

1. VwGH v. 11. 8. 1993, Zl. 92/13/0089.

Ein Dienstverhältnis eines Lehrbeauftragten ist - ausnahmsweise - dann anzunehmen, wenn der Lehrbeauftragte fest in den Betrieb eines Hochschulinstitutes eingegliedert und dort gleich den anderen am betreffenden Institut als Arbeitnehmer beschäftigten Personen tätig ist (vgl Erk v 6. 4. 1988, Zl 87/13/0227, 0242). Es obliegt der Behörde, dies festzustellen.

(Anmerkung: Ergangen zum Unternehmerbegriff des § 2 Abs 1 UStG)

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