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§ 42. (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

§ 42. Unter den Namen Eltern werden in der Regel ohne Unterschied des Grades alle Verwandte in der aufsteigenden; und unter dem Namen Kinder, alle Verwandte in der absteigenden Linie begriffen.

(JGS 946/1811)

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