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§ 41 EStG (Büsser)

Büsser66. LfgOktober 2023

1. VfGH v. 14. 12. 1993, B 101/93.

Es kann dahingestellt bleiben, ob Einkünfte, deren Besteuerung einem anderen Staat überlassen wurde, im Hinblick auf den Progressionsvorbehalt schon bei der Beantwortung der Frage heranzuziehen sind, ob die Veranlagungsschwelle des § 41 Abs 1 EStG überschritten ist.

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