§ 404. Die Vorschriften der §§ 397, 398 finden auch im Falle der Ausführung der Kommission durch Selbsteintritt Anwendung.
Überschrift eingefügt durch Art I Z 177 HaRÄG, BGBl I 2005/120.
Unionsrechtliche Grundlage: keine
§ 404. Die Vorschriften der §§ 397, 398 finden auch im Falle der Ausführung der Kommission durch Selbsteintritt Anwendung.
Überschrift eingefügt durch Art I Z 177 HaRÄG, BGBl I 2005/120.
Unionsrechtliche Grundlage: keine