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§ 3 VbVG (Wiesinger/Birklbauer)

Wiesinger/Birklbauer1. AuflJuli 2024

https://doi.org/10.33196/9783704693914-103

 

(1) Ein Verband ist unter den weiteren Voraussetzungen des Abs. 2 oder des Abs. 3 für eine Straftat verantwortlich, wenn

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