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Die österreichischen Abgabengesetze, Hassler
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§ 3 ErdgasAbgG
111. Lfg
November 2025
(1)
Von der Erdgasabgabe ist befreit
Erdgas, das zur Herstellung, für den Transport oder für die Speicherung von Erdgas verwendet wird,
Erdgas, das für den Transport und für die Verarbeitung von Mineralöl verbraucht wird.
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