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Kartellrecht: Das neue Kartellrecht, Hoffer/Barbist
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§ 37b KartG (Hoffer/Barbist)
Hoffer/Barbist
3. Aufl
Mai 2017
§ 37b. Im Sinn der Bestimmungen dieses Abschnitts bedeuten:
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Stichworte
§ 37b KartG 2005
abgestimmte Verhaltensweisen
Anerkenntnis
Auflage
Beweislast
Beweismittel
BKartAnw
Geldbuße
Haftung
Kronzeuge
Schadenersatz
Settlement
Wettbewerbsrechtsverletzung