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§ 2 TEG (Posch/Merz)

Posch/MerzOnlineaktualisierung 5.02Dezember 2025

§ 2 Ein Verschollener kann unter den Voraussetzungen der §§ 3 bis 7 im Aufgebotsverfahren für tot erklärt werden.

Beweisführung des Todes

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